Mittwoch, 16. März 2016

Österreich, seliges K&K Registrierkassenreich!


- wo Beamte über Selbstständige richten – und sich selbst die Mittagspausen als Arbeit anrechnen…

- Na bitte: was hätten wir auch erwarten sollen, wenn beamtete Höchstrichter  über die Registrierkassenpflicht entscheiden? – Natürlich ist diese NICHT verfassungswidrig. Und der Aufwand - eh erst ab 1. Mai - sei „selbst für Kleinunternehmen nicht unverhältnismäßig hoch“, sagen die Beamten; und natürlich sei die Registrierkassenpflicht auch „kein unverhältnismäßiger Eingriff in die Freiheit der Erwerbstätigkeit“, sind die Beamten sicher – und die müssen´s ja wissen. Ist doch jeder Berufsrichter Bundesbediensteter und somit absolut vertraut mit den Gegegebenheiten der Selbstständigkeit… Wir Unterthanen mit den „dunklen Unternehmer-Seelen“ nehmen´s demütig zur Kenntnis! Und erkennen die Weitsicht unserer Verwaltungsbürokratie: sie schützt uns Selbstständigen doch nur vor den stets lauernden Gefahren unendlicher „Manipulationsmöglichkeiten & Steuerhinterziehung“.  Der – ja, so einen Verantwortlichen gäb´s tatsächlich – „WIRTSCHAFTS“(!)Minister, selbst in der Wirtschaftskammer herangewachsen und sozialisiert/bürokratisiert, zeigt sich „erfreut“ über die Höchstrichter-Entscheidung: „Das gibt Rechtssicherheit und eine Ent-Emotionalisierung der Gesamtsituation…“
- Besonderes Scherzerl (wiederum) – das mich so ganz ent-emotionalisiert: die Wirtschaftskammer „kritisiert“ die Registrierkassenpflicht: Gleichzeitig verdient die uns Unternehmern so lieb und teure Zwangs-WKO an dieser Registrierkassenpflicht – als Hauptgesellschafter eines Zulieferers dieser Kassensysteme.

Bürokratie hat noch nie etwas anderes produziert als… Bürokratie! Und sie züchtet munter weiter… nährt sie, wo sie nur kann… damit sie wächst und gedeiht. Ohne Pause! – Apropos: der Verwaltungsgerichtshof hat jüngst geurteilt, dass die Mittagspause im Bundesdienst BEZAHLTE Arbeit ist; während die Mahlzeit in der Privatwirtschaft „brotlose Kunst bleibt“, wie Polit-Analyst Peter Plaikner anmerkt: „die 66 (!) Präsidenten und Hofräte des Verwaltungsgerichtshofs sind durchwegs Berufsrichter und somit Bundesbedienstete. Sie haben also für die Bezahlung ihrer eigenen Mittagspause geurteilt.“ –
DAS ist unabhängige Höchst-Gerichtsbarkeit in unserer schönen Demokratie???
Kennen nicht mal mehr Richter den Begriff „Befangenheit“???
Darf das alles noch wahr sein???

Vielleicht müssen die Beamten sich bald nicht mehr mit diesen „widerspenstigen, sich romantischen Freiheits-Sehnsüchten hingegebenen Selbstständigen“ abmühen – und sie sind endlich ganz unter sich… Die Frage ist nur: wer zahlt ihnen dann noch die Arbeit, sich wechselseitig zu kontrollieren bzw. die Pausen???

Manfred Greisinger, www.stoareich.at 

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